Gruppenpsychotherapie: EBM ermöglicht flexiblere Abrechnung
Seit dem 1. Oktober 2026 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zwei Gruppenbehandlungen von jeweils 100 Minuten am selben Tag abrechnen, ohne eine Pause zwischen den Behandlungseinheiten nachweisen zu müssen. Der Bewertungsausschuss hat dazu den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Die entsprechende Möglichkeit war bereits in der Psychotherapie-Vereinbarung vorgesehen, bislang jedoch noch nicht im EBM-Abschnitt 35.2.2 zur Gruppenpsychotherapie … Weiterlesen