Schleswig-Holstein treibt die Krankenhausreform voran. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken kündigte verbindliche Entscheidungen zu somatischen Leistungsgruppen noch für 2026 an. Auch die psychiatrische Krankenhausplanung soll verändert werden – allerdings mit einem eigenen Zeitplan.
Auf Regionalkonferenzen im September und Oktober erläuterte die Gesundheitsministerin die künftige Krankenhausstruktur. Ziel ist es, spezialisierte Leistungen stärker zu bündeln und zugleich eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen. Obwohl psychiatrische Fachgebiete von der bundesweiten Leistungsgruppenreform ausgenommen sind, plant Schleswig-Holstein eigene psychiatrische Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen.
Sieben Leistungsgruppen für die Psychiatrie vorgesehen
Das bisherige Konzept umfasst sieben landeseigene Leistungsgruppen. Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen jeweils getrennt nach voll- und teilstationärer Versorgung geplant werden. Hinzu kommt eine eigenständige Leistungsgruppe Sucht.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Wie von der Decken am 24. September im Sozialausschuss erläuterte, fand der Vorschlag des Ministeriums im zweiten Umlaufverfahren keine umfassende Zustimmung. Die Einwände werden ausgewertet; anschließend beabsichtigt das Ministerium, von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Zuweisung der psychiatrischen Leistungsgruppen ist nach dem vorgestellten Zeitplan für 2027 vorgesehen. Wirksam werden sollen sie zum 1. Januar 2028. Die somatischen Leistungsgruppen sollen dagegen bereits zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Welche Folgen hat die neue Planung?
Mit den geplanten Leistungsgruppen könnten konkrete Qualitäts- und Strukturvorgaben eine größere Rolle für die Zuordnung psychiatrischer Versorgungsangebote spielen. Besonders die eigenständige Gruppe Sucht wirft Fragen zur Abgrenzung bestehender integrierter Versorgungsstrukturen auf. Welche Folgen sich für Regionalbudgets und Modellvorhaben ergeben, hängt von der endgültigen Ausgestaltung ab.
Schleswig-Holstein verfolgt damit einen landeseigenen Ansatz für eine stärker strukturierte psychiatrische Krankenhausplanung. Ob andere Bundesländer diesem Beispiel folgen, ist offen.
Quellen: Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein, Bericht im Sozialausschuss vom 24.09.2026; Vorstellung der sieben Leistungsgruppen vom 28.04.2026; Information zum Landeskrankenhausgesetz vom 18.08.2026.