Am 22. Oktober 2026 wurde die Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ veröffentlicht. Sie umfasst 45 Empfehlungen und richtet sich an Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen. Mehr als 30 Fachgesellschaften und Organisationen waren an der Erarbeitung beteiligt.
Es handelt sich um eine S2k-Leitlinie. Das „k“ steht für konsensbasiert: Eine für den Adressatenkreis repräsentativ zusammengesetzte Leitliniengruppe berät und beschließt die Empfehlungen in einem geregelten, strukturierten Konsensverfahren. Anders als bei einer S3-Leitlinie ist eine systematische Recherche und Bewertung der wissenschaftlichen Literatur keine Voraussetzung für diese Einstufung. Leitlinien sind fachliche Entscheidungshilfen und keine gesetzlichen Vorschriften.
Die neue Leitlinie behandelt unter anderem Gespräche über Todeswünsche, die Information über alternative Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit. Dabei sollen mögliche Einflüsse psychischer Erkrankungen, akuter Krisen oder äußeren Drucks berücksichtigt werden.
Für die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit nennt sie vier Gesichtspunkte: die Fähigkeit, die Entscheidung zu verstehen und abzuwägen, ausreichende Information, die Unabhängigkeit von äußerem Druck sowie die Beständigkeit des Entschlusses. Die Ergebnisse sollen strukturiert und schriftlich dokumentiert werden.
Quellen: DGPPN: Inhalte der Leitlinie, 22.10.2026 · AWMF: Veröffentlichung und Registerangaben · AWMF: Definition der Leitlinienklassen
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