Mehrere Bundesländer wollen Krankenhäuser beim Schutz vor zunehmender Hitze unterstützen. Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm gestartet; auch Nordrhein-Westfalen sieht erhebliche Mittel vor. Neben der Investitionsförderung müssen Krankenhäuser jedoch die laufenden Betriebs- und Folgekosten im Blick behalten.
Rheinland-Pfalz stellt im Rahmen seines Hitzesofortprogramms zunächst 7,5 Millionen Euro für die standortbezogene Bedarfsermittlung und Planung bereit. Am 19. Oktober 2026 bewilligte das Land der Asklepios-Fachklinik in Germersheim 55.000 Euro für eine Machbarkeitsanalyse und ein Planungskonzept. Förderfähige Umsetzungsmaßnahmen können in einer weiteren Phase vollständig aus der Krankenhausinvestitionsförderung finanziert werden. Die Betriebs- und Folgekosten tragen hingegen die Krankenhausträger.
Weitere Länder ziehen nach
Nordrhein-Westfalen plant für die Jahre 2027 bis 2030 rund 200 Millionen Euro für Hitzeschutzinvestitionen im Krankenhausbereich. Vorgesehen sind unter anderem bauliche und technische Maßnahmen zur Kühlung und Verschattung. Im Saarland werden nach Angaben des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe kurzfristig umsetzbare Maßnahmen unterstützt. Mecklenburg-Vorpommern hat die Verwendung von Krankenhausinvestitionsmitteln für Hitzeschutz rechtlich erleichtert. In Hessen fordert die Landesärztekammer ein eigenes Förderprogramm – eine entsprechende Bewilligung ist damit noch nicht verbunden.
Wirtschaftlichkeit entscheidet über die Umsetzung
Für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte ist wirksamer Hitzeschutz wichtig. Die Finanzierung einer Investition löst allerdings noch nicht die Frage ihres dauerhaften Betriebs. Technische Kühlung kann zusätzliche Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten verursachen. Diese Kosten sind grundsätzlich aus den laufenden Krankenhausbudgets zu finanzieren; eine automatische zusätzliche Refinanzierung ist damit nicht verbunden.
Bei der Planung sollten Krankenhäuser deshalb die gesamten Lebenszykluskosten berücksichtigen und kostengünstige passive Maßnahmen – etwa Sonnenschutz, Verschattung oder Verbesserungen an der Gebäudehülle – sorgfältig gegen aktive Kühlsysteme abwägen. Erforderliche technische Lösungen müssen zugleich bedarfsgerecht und energieeffizient dimensioniert sein.
Investitionsförderung ist ausdrücklich zu begrüßen. Nachhaltig wird sie jedoch erst, wenn die Maßnahmen nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch auf Dauer wirtschaftlich betrieben werden können.
Quellen: Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz (19.10.2026); Ärztekammer Nordrhein (25.09.2026); DBfK (Oktober 2026); Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (18.08.2026); Landesärztekammer Hessen (29.09.2026).