Die Umsetzung des Qualitätsmanagements in deutschen Krankenhäusern soll künftig regelmäßig und bundesweit vergleichbar dargestellt werden. Grundlage ist eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL), die am 20. August 2026 in Kraft getreten ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass die Erhebung zum Umsetzungsstand des Qualitätsmanagements auf den Angaben der strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser basiert. Das IQTIG erstellt daraus künftig alle zwei Jahre einen Bericht.
Die erste Berichterstattung ist für 2028 vorgesehen und basiert auf den Qualitätsberichten des Berichtsjahres 2026. Die Ergebnisse sollen sowohl zusammenfassend als auch vergleichend auf Ebene der Bundesländer veröffentlicht werden.
Für Krankenhäuser bedeutet die Neuregelung vor allem eine stärkere systematische Auswertung bereits erhobener Qualitätsinformationen. Eine zusätzliche eigenständige QM-Erhebung ist für die stationäre Versorgung nicht vorgesehen.
Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gewinnt damit die vollständige und nachvollziehbare Darstellung ihrer Qualitätsmanagementstrukturen im Qualitätsbericht an Bedeutung.