Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 27. Oktober 2026 eine Übersicht von vier NUB-PEPP-Leistungen veröffentlicht, die ab 2027 im regulären PEPP-Entgeltsystem abgebildet werden. Eine erneute NUB-Anfrage ist für diese Leistungen nicht erforderlich.
Die betroffenen Arzneimittel werden überwiegend in der Onkologie und Hämatologie eingesetzt. Für die psychiatrische Regelversorgung ist die unmittelbare Bedeutung daher begrenzt.
Quelle: InEK, 27. Oktober 2026