112 und 116117: Notfallreform soll Hilfe besser vernetzen

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Künftig sollen die Rettungsleitstellen hinter der 112 und die Akutleitstellen hinter der 116117 digital zu Gesundheitsleitsystemen vernetzt werden. Beide Rufnummern bleiben bestehen. Ziel ist, Hilfesuchende schneller in die passende Versorgung zu vermitteln. [1]

Vorgesehen sind abgestimmte Abfragen und digitale Fallübergaben. Die 116117 soll neben der Terminvermittlung eine Akutleitstelle erhalten; ergänzend sind telemedizinische und aufsuchende Angebote geplant. Ein Bundestagsbeschluss bedeutet jedoch noch keine flächendeckende Umsetzung. Bundesratsbefassung und Verkündung gehören zum weiteren Verfahren. [1]

Psychiatrische Krisen mitdenken

Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Gesundheitsleitsysteme geeignete Fälle auch an regional vorhandene sozialpsychiatrische Dienste vermitteln. Psychiatrische Krisen sind damit ausdrücklich berücksichtigt. Die Vermittlung ersetzt allerdings weder ein verfügbares Hilfsangebot noch dessen Finanzierung. [2]

Die Aktion Psychisch Kranke hatte in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2026 gerade diese Lücke hervorgehoben: Niedrigschwellige Krisenhilfen seien regional unzureichend verfügbar und finanziert. Sie forderte außerdem, die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen bei der Ersteinschätzung ausdrücklich abzusichern. [3]

Vernetzung braucht erreichbare Versorgung

Die Perspektiven unterscheiden sich: Die Bundesregierung erwartet bessere Patientensteuerung und entlastete Notaufnahmen. Die DKG kritisierte im Anhörungsverfahren Finanzierungslücken und Doppelstrukturen. Der GKV-Spitzenverband verlangte klare Zuständigkeiten und bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben. [2] [4] [5]

Redaktionelle Einordnung: Für Menschen in psychischen Krisen entscheidet sich der Nutzen an der tatsächlichen Übergabe: Wird der Hilfebedarf fachgerecht erkannt, übernimmt ein erreichbarer Dienst und ist die Verantwortung geklärt? Digitale Weiterleitung allein schafft noch keine zusätzliche Behandlungskapazität.

Quellen: [1] Bundestag: Beschluss und Verfahrensbericht; [2] BMG: Reformziele und Maßnahmen; [3] APK: psychiatriespezifische Anforderungen; [4] DKG und [5] GKV-Spitzenverband: Stellungnahmen zum damaligen Entwurf. Die Stellungnahmen sind keine neuen Reaktionen auf den heutigen Beschluss.

Weitere Entwicklungen der psychiatrischen Versorgung: Geplante Regeln zur Zwangsbehandlung außerhalb der Klinik · PsychKG-Reform in Nordrhein-Westfalen.

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die Verantwortung für den Inhalt trägt die Redaktion von Psychiatrie-News.de.

Schreibe einen Kommentar