NRW berät umfassende Reform des PsychKG

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 1. Oktober 2026 Sachverständige zur geplanten Neufassung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG NRW) angehört. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Gemeindepsychiatrie, Krisendienste, Entlassmanagement und der Umgang mit Zwangsmaßnahmen.

Grundlage der Anhörung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/19690 (Neudruck). Beraten wurde er gemeinsam im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Innenausschuss.

Mehr Vernetzung in der Gemeindepsychiatrie

Der Entwurf sieht vor, die gemeindepsychiatrischen Strukturen verbindlicher zu organisieren. Dabei sollen insbesondere vor- und nachsorgende Hilfen stärker mit der Entlassplanung und dem Entlassmanagement psychiatrischer Krankenhäuser verzahnt werden. Die Koordination soll eine stärkere Rolle der Sozialpsychiatrischen Dienste vorsehen.

Zudem schafft der Gesetzentwurf eine gesetzliche Grundlage für psychosoziale Krisendienste. Kreise und kreisfreie Städte können entsprechende Angebote einrichten. Zur bundesweiten Vernetzung der Krisenversorgung lesen Sie auch unseren Beitrag zur Notfallreform mit 112 und 116117.

Ziel: Versorgung verbessern, Drehtüreffekte vermeiden

Nach Darstellung der Landesregierung sollen Versorgung, Vorsorge und Therapie stärker mit Sicherheitsaspekten verbunden werden. Ein Ziel ist es, sogenannte Drehtüreffekte und Chronifizierung zu reduzieren und die gesellschaftliche Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu verbessern.

Entlastung bei Meldepflichten

Auch für psychiatrische Krankenhäuser enthält der Entwurf Änderungen. Bei bestimmten Zwangsbehandlungen ohne vorherige gerichtliche Zustimmung soll die zusätzliche Meldung künftig nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich erfolgen. Die Änderung ist ausdrücklich als Entbürokratisierung vorgesehen.

Finanzielle Folgen noch nicht bezifferbar

Welche finanziellen Auswirkungen die Reform für psychiatrische Krankenhäuser haben wird, ist nach Einschätzung der Landesregierung derzeit nicht quantifizierbar. Der Gesetzentwurf enthält sowohl zusätzliche Anforderungen als auch bürokratische Entlastungen.

Für die verpflichtenden gemeindepsychiatrischen Strukturen auf kommunaler Ebene kalkuliert das Land ab 2027 einen Belastungsausgleich von rund 6,3 Millionen Euro jährlich für die 53 Kreise und kreisfreien Städte.

An der Anhörung nahmen zahlreiche Fachverbände und Sachverständige aus Medizin, Psychotherapie, Sozialpsychiatrie und Betroffenenvertretung teil. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiterberaten.

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die Verantwortung für den Inhalt trägt die Redaktion von Psychiatrie-News.de.

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