3,25 Prozent Rechnungszuschlag: Eine befristete Finanzhilfe für Krankenhäuser

Seit dem 1. November 2025 erhalten Krankenhäuser bei der Abrechnung voll- und teilstationärer Behandlungen gesetzlich Versicherter einen zusätzlichen Rechnungszuschlag von 3,25 Prozent. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen.

Wofür ist der Zuschlag gedacht?

Mit dem Zuschlag will der Bund eine Finanzierungslücke aus den Jahren 2022 und 2023 schließen. In dieser Zeit waren die Personal-, Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser stark gestiegen, ohne vollständig in der regulären Vergütung berücksichtigt zu werden. Offiziell werden die Mittel als Ausgleich für sogenannte „Sofort-Transformationskosten“ bezeichnet.

Bundesweit stehen dafür insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon wurden 1,5 Milliarden Euro für 2025 und 2,5 Milliarden Euro für 2026 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln über den Gesundheitsfonds.

Wie wird der Zuschlag abgerechnet?

Das Krankenhaus berechnet 3,25 Prozent auf den zuschlagsfähigen Rechnungsbetrag. Der Betrag wird als eigene Position auf der Krankenhausrechnung ausgewiesen. In psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen erfolgt dies nach § 8 Absatz 7 BPflV über die entsprechenden Entgeltartenschlüssel.

Auch voll- und teilstationäre Leistungen innerhalb von Modellvorhaben nach § 64b SGB V sind grundsätzlich zuschlagsfähig. Der Zuschlag wird nicht in die Erlösausgleiche einbezogen.

Wie lange gilt die Regelung?

Maßgeblich ist das Aufnahmedatum. Der Zuschlag gilt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 voll- oder teilstationär aufgenommen werden. Das Rechnungsdatum ist dafür nicht entscheidend.

Kurzfristige Hilfe, aber keine dauerhafte Finanzierung

Der Rechnungszuschlag verbessert unmittelbar die Liquidität der Krankenhäuser. Er ist jedoch zeitlich befristet und nicht basiswirksam. Kliniken dürfen diese zusätzlichen Erlöse deshalb weder im Wirtschaftsplan 2027 fortschreiben noch als dauerhafte Verbesserung ihrer finanziellen Lage bewerten.

Der Zuschlag verschafft vorübergehend Luft. Das strukturelle Problem steigender Kosten bei begrenzten Krankenhausbudgets löst er nicht.

Quellen

Hinweis zur Anwendung: Diese Informationen und Beispielrechnungen ersetzen keine individuelle rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Prüfen Sie vor einer Umsetzung die aktuellen Originalregelungen und die Bedingungen Ihrer Einrichtung. Redaktionelle Hinweise

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