Der Transformationsfonds stellt Milliarden für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereit. Bislang ist jedoch nur ein kleiner Teil der verfügbaren Mittel bewilligt. Gleichzeitig wird ausgerechnet der Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen nicht gefördert. Für die Psychiatrie könnte darin eine entscheidende Lücke liegen.
Mit dem Transformationsfonds will der Bund die Krankenhauslandschaft grundlegend verändern. Bis 2035 können dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Der Bund trägt davon bis zu 29 Milliarden Euro; Länder und Krankenhausträger müssen sich beteiligen. In den Jahren 2026 bis 2029 liegt ihr Mindestanteil bei 30 Prozent, ab 2030 bei 50 Prozent.
Das klingt nach einem gewaltigen Modernisierungsprogramm. Für psychiatrische Kliniken stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Fördert der Fonds tatsächlich die Versorgungsstrukturen, die künftig gebraucht werden?
Was wird gefördert?
Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung nennt acht Förderbereiche. Mittel können unter anderem beantragt werden für:
- die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
- die Umstrukturierung eines Krankenhauses in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung,
- telemedizinische Krankenhausnetzwerke,
- Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen,
- regionale Krankenhausverbünde und den Abbau von Doppelstrukturen,
- integrierte Notfallstrukturen,
- die vollständige oder teilweise Schließung eines Krankenhauses sowie
- zusätzliche Ausbildungskapazitäten, wenn sie mit bestimmten geförderten Vorhaben verbunden sind.
Gefördert werden grundsätzlich Investitionen, die wirtschaftlich, effizient und nachhaltig sind. Laufende Betriebskosten gehören in der Regel nicht dazu. Auch eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie läuft die Förderung ab?
Krankenhausträger können ihre Anträge nicht direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen. Das Verfahren läuft in zwei Stufen:
- Der Krankenhausträger meldet seinen Förderbedarf beim zuständigen Bundesland an.
- Das Land prüft und priorisiert die Vorhaben und stellt anschließend den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Das Bundesamt entscheidet über den Antrag und zahlt die Bundesmittel an das Land aus. Erst dann reicht das Land die Förderung an den Träger weiter. Wer ein Projekt plant, muss deshalb frühzeitig das Gespräch mit dem jeweiligen Bundesland suchen. Außerdem darf die Umsetzung grundsätzlich nicht vor dem 1. Juli 2025 begonnen haben. Planungen und Bodenuntersuchungen gelten dabei nicht automatisch als vorzeitiger Maßnahmenbeginn; bereits geschlossene Ausführungsverträge können dagegen zum Ausschluss führen. Die Einzelheiten erläutert das Bundesamt für Soziale Sicherung in seinen FAQ.
Die bisherige Bilanz fällt verhalten aus
Die bisher veröffentlichten Zahlen zeigen, dass der Transformationsfonds nur langsam in Gang kommt. Nach der BAS-Statistik zum 31. August 2026 lagen 65 Anträge vor. Beantragt wurden rund 1,57 Milliarden Euro an Bundesmitteln. Bewilligt waren zu diesem Zeitpunkt rund 330 Millionen Euro.
Damit waren etwa 21 Prozent der aktuell beantragten Bundesmittel bewilligt. Gemessen an den 3,5 Milliarden Euro, die aus dem Bundesanteil für 2026 zur Verfügung stehen, entspricht das weniger als zehn Prozent. Bewilligungen gab es bislang für Vorhaben in fünf Bundesländern; aus sechs Ländern lag noch kein Antrag vor.
Auffällig ist auch die Verteilung: 36 der 65 Anträge entfielen auf telemedizinische Netzwerkstrukturen, 35 davon kamen aus Hessen. Gerade dieser Förderbereich kann jedoch erst abschließend bewilligt werden, wenn die bundesweiten Anforderungen und Interoperabilitätsstandards feststehen. Für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und regionale Krankenhausverbünde verzeichnete die Statistik bislang keinen Antrag.
Eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17. April 2026 hatte noch von 254 bis Ende 2025 eingegangenen Anträgen berichtet. Die veröffentlichten Dokumente erklären die Differenz zur späteren BAS-Statistik mit 65 Anträgen nicht. Für die aktuelle Einordnung ist deshalb die jüngste offizielle Statistik maßgeblich.
Auch inhaltlich ist die Bilanz noch begrenzt. Aus bewilligten Summen lässt sich nicht ableiten, ob sich Patientenwege verkürzen, Versorgungslücken schließen oder Personal gezielter einsetzen lässt. Dafür fehlen bislang belastbare Ergebnisdaten. Der Fonds befindet sich noch am Anfang; von einem nachgewiesenen Versorgungserfolg kann daher noch nicht gesprochen werden.
Die ambulante Lücke
Für die Psychiatrie ist besonders relevant, was der Fonds nicht fördert. Nach den offiziellen FAQ sind der Aufbau und die Erweiterung ambulanter Versorgungsstrukturen selbst nicht förderfähig. Bei einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung kann lediglich die Anbindung an eine ambulante Struktur unterstützt werden.
Genau hier entsteht ein Widerspruch. Die politische Debatte fordert seit Jahren mehr Ambulantisierung, bessere Übergänge und eine Versorgung näher am Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten. Der Transformationsfonds soll Strukturen verändern, finanziert den Aufbau ambulanter Angebote aber nicht unmittelbar.
Ambulantisierung ist in der Psychiatrie fachlich sinnvoll. Viele Menschen können stabiler behandelt werden, wenn Hilfen frühzeitig, wohnortnah und flexibel verfügbar sind. Stationsäquivalente Behandlung, Institutsambulanzen, Tageskliniken, Krisendienste und digitale Angebote können stationäre Aufenthalte vermeiden oder verkürzen. Sie können zudem helfen, Übergänge nach einer Entlassung sicherer zu gestalten.
Doch Ambulantisierung darf nicht zum Selbstzweck werden. Sie funktioniert nur, wenn tatsächlich ausreichende ambulante Kapazitäten vorhanden sind, diese verlässlich finanziert werden und Patientinnen und Patienten in Krisen kurzfristig erreicht werden können. Ein Bett abzubauen schafft noch kein ambulantes Angebot.
Stationäre Versorgung bleibt unverzichtbar
Die stationäre Psychiatrie wird auch in Zukunft gebraucht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 rund 852.000 Menschen vollstationär in psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen behandelt. 49 Prozent der Aufnahmen erfolgten als Notfall.
Bei Kindern und Jugendlichen waren psychische und Verhaltensstörungen 2024 sogar der häufigste Grund für eine Krankenhausbehandlung. Destatis registrierte rund 116.300 Behandlungsfälle bei den 10- bis 19-Jährigen – 3,4 Prozent mehr als 2023 und 36,5 Prozent mehr als 2004.
Solche Zahlen beweisen nicht, dass jede psychische Erkrankung in der Bevölkerung kontinuierlich zunimmt. Diagnostik, Inanspruchnahme und Dokumentation beeinflussen die Statistiken. Sie zeigen aber deutlich: Der Behandlungsbedarf ist hoch und wächst in einzelnen Gruppen. Gleichzeitig berichten viele Regionen über lange Wartezeiten, fehlende Anschlussangebote und Schwierigkeiten bei der Versorgung komplex erkrankter Menschen.
Wer unter diesen Bedingungen ausschließlich stationäre Kapazitäten reduziert, riskiert neue Engpässe. Akute Eigen- oder Fremdgefährdung, schwere Psychosen, komplexe Krisen oder ein hoher somatischer Mitbehandlungsbedarf lassen sich nicht in jedem Fall ambulant auffangen. Gute Versorgung braucht auch künftig erreichbare stationäre Angebote, ausreichend Personal und zeitgemäße Gebäude.
Beides fördern: ambulant und stationär
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: ambulant oder stationär? Die Psychiatrie braucht beides – und vor allem belastbare Übergänge dazwischen.
Ein sinnvoller Strukturwandel würde ambulante, teilstationäre, stationsäquivalente und vollstationäre Angebote gemeinsam betrachten. Er würde Investitionen dort ermöglichen, wo regionale Versorgungsketten entstehen: mit gemeinsamen Behandlungspfaden, digitalem Informationsaustausch, Krisenangeboten, flexiblen Teams und klar geregelten Übergängen.
Für psychiatrische Kliniken bedeutet das: Förderprojekte sollten nicht allein auf Gebäude, Bettenzahlen oder formale Konzentration ausgerichtet werden. Entscheidend ist, welches Versorgungsproblem gelöst wird. Verkürzt das Vorhaben Wartezeiten? Verbessert es die Krisenversorgung? Erleichtert es die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Praxen, Eingliederungshilfe und Pflege? Stärkt es die Behandlung schwer und chronisch erkrankter Menschen? Und bleibt genügend stationäre Kapazität für akute Krisen erhalten?
Der Fonds braucht eine psychiatrische Perspektive
Der Transformationsfonds bietet eine seltene Chance, über Jahre hinweg große Investitionen anzustoßen. Seine bisherige Bilanz zeigt jedoch, wie schwierig der Start ist. Erst ein kleiner Teil der 2026 verfügbaren Bundesmittel ist bewilligt, wichtige Förderbereiche werden bislang kaum genutzt und belastbare Wirkungsdaten fehlen.
Für die Psychiatrie greift der bestehende Rahmen zu kurz, solange der Aufbau ambulanter Strukturen von der Förderung ausgeschlossen bleibt. Strukturwandel gelingt nicht, wenn stationäre Angebote reduziert werden, bevor ambulante Alternativen verlässlich aufgebaut sind. Er gelingt auch nicht, wenn Kliniken ihre notwendige stationäre Infrastruktur nicht modernisieren können.
Ambulantisierung bleibt richtig. Angesichts des hohen und in einzelnen Gruppen steigenden Behandlungsbedarfs muss sie aber ergänzt werden durch eine starke, moderne und erreichbare stationäre Versorgung. Der Transformationsfonds sollte beides unterstützen. Sonst droht aus dem gewünschten Umbau vor allem ein Abbau zu werden.
Quellen: Bundesamt für Soziale Sicherung, Bundesgesundheitsministerium, Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung und Statistisches Bundesamt. Abruf und Einordnung: September 2026.