Zum 1. November 2026 endet der befristete Rechnungszuschlag von 3,25 Prozent für neu aufgenommene Patientinnen und Patienten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt in einer Mitteilung vom 30. Oktober vor erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen und verweist auf eine aktuelle Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts.
Nach Angaben der DKG erwarten 76 Prozent der befragten Krankenhäuser sehr starke wirtschaftliche Belastungen. 76 Prozent planen einen Einstellungsstopp, 65 Prozent wollen Investitionen verschieben oder streichen und 52 Prozent den Personalbestand reduzieren. Es handelt sich um Erwartungen und Planungen, nicht um bereits umgesetzte Maßnahmen.
Auch psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser sind betroffen. Nach § 8 BPflV knüpft der bisherige Zuschlag an voll- oder teilstationäre Aufnahmen vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 an. Entscheidend ist das Aufnahmedatum.
Für 2027 ist ein pauschaler Nachfolgezuschlag von 27,30 Euro je Aufnahme vorgesehen, für Universitätskliniken 50 Euro. Die DKG bezweifelt, dass diese Beträge die bisherige Finanzierung ersetzen können. Für die Krankenhausplanung stellt sich die Frage, wie sich der Wegfall auf die Erlösentwicklung und Budgetplanung 2027 auswirkt.
Quelle: DKG, Pressemitteilung vom 30. Oktober 2026; Bundespflegesatzverordnung.