Patientenrechte: IKK und AOK unterstützen Reform mit Vorbehalten

Vor der öffentlichen Bundestagsanhörung am 11. November 2026 unterstützen IKK e. V. und AOK-Bundesverband wesentliche Ziele der geplanten Reform des Patientenrechtegesetzes. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Grünen; eine Gesetzesänderung ist damit noch nicht beschlossen.

Der IKK e. V. fordert in seiner Stellungnahme vom 6. November weitergehende Beweiserleichterungen bei Behandlungsfehlern und strukturellen Organisationsmängeln. Die AOK unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 27. Oktober eine Absenkung des Beweismaßes und verlangt einen umfassenderen Zugang zu Metadaten elektronischer Behandlungsakten.

Beide Verbände lehnen eine ausnahmslose Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei vermuteten Behandlungsfehlern ab. Sie wollen begründete Ausnahmen weiterhin ermöglichen. Der IKK e. V. schlägt zusätzlich einen gezielten, zeitlich begrenzten Zugriff auf relevante ePA-Daten mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten vor.

Quellen: IKK-Stellungnahme; AOK-Stellungnahme; Bundestag: Anhörung und Unterlagen.

Redaktion Psychiatrie-News.de · Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell geprüft.

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