G-BA ändert Qualitätsbericht 2025 kurz vor Abgabefrist

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. November 2026 die technischen Vorgaben für die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2025 aktualisiert. Die Änderungen erfolgen kurz vor Ablauf der regulären Übermittlungsfrist am 15. November.

Der G-BA hat sowohl Änderungen der Anhänge 1 und 4 der Qualitätsberichtsregelungen (Qb-R) beschlossen als auch die zugehörigen Servicedateien aktualisiert. Betroffen sind unter anderem XML-Schemata und Plausibilisierungsregeln.

Welche Angaben sich ändern

Für Disease-Management-Programme (DMP) steigt die zulässige Zahl der Einträge von zwölf auf 13. Bei der Mindestmengenangabe für das Prognosejahr sind künftig bis zu zwölf statt zehn Einträge vorgesehen. Die maximale Länge der Bezeichnung eines Qualitätssicherungsergebnisses erhöht sich von 500 auf 700 Zeichen.

Zudem wird bei Plausibilitätsregel 81 der Text der Fehlermeldung korrigiert: Er verweist nun auf die Angaben zur Fallzahl der Fachabteilung und zu den Hauptdiagnosen (B-[X].4 und B-[X].5). Die eigentliche Plausibilitätsprüfung bleibt unverändert.

Was Krankenhäuser jetzt beachten sollten

Krankenhäuser sollten insbesondere prüfen, ob die verwendete Software und die erzeugten XML-Dateien den aktualisierten Servicedateien entsprechen. Dies gilt auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Neue Mindestpersonalanforderungen der PPP-RL ergeben sich aus den aktuellen Beschlüssen nicht.

Die aktualisierten Servicedateien gelten seit dem 4. November 2026. Der gesonderte Beschluss zur Änderung der Richtlinienanhänge tritt hingegen erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die reguläre Frist zur Übermittlung der Qualitätsberichte endet am 15. November 2026; Nach-, Ersatz- und Korrekturlieferungen sind bis zum 15. Dezember 2026 vorgesehen.

Quellen: G-BA: Änderung der Anhänge 1 und 4, Beschluss vom 4. November 2026; G-BA: Geänderte Servicedateien, Beschluss vom 4. November 2026; G-BA: Qualitätsberichtsregelungen.

Redaktion Psychiatrie-News.de · Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell geprüft.

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