BMG prüft Pflegepersonaldaten – Folgen für die Psychiatrie noch offen

Das Bundesgesundheitsministerium lässt die bestehenden Datensätze zum Pflegepersonal im Krankenhaus untersuchen. KPMG soll die Datengrundlagen erfassen, bewerten und Empfehlungen für einen übergreifenden Gesamtdatensatz entwickeln. Laut Auftragsbekanntmachung läuft der Leistungszeitraum von Oktober bis Dezember 2026. Ein genauer Abgabetag oder Veröffentlichungstermin ist dort nicht genannt. Ein neuer verbindlicher Datensatz ist bislang nicht beschlossen.

Hintergrund ist die Vielzahl von Meldungen, mit denen Krankenhäuser Pflegepersonal für Personalbemessung, Qualitätssicherung und Finanzierung nachweisen. In der Somatik bestehen dafür eigene Instrumente, insbesondere die Pflegepersonalbemessungsverordnung mit PPR 2.0 sowie Pflegepersonaluntergrenzen.

Für Psychiatrie und Psychosomatik ist Pflegepersonal dagegen nicht in einem gleichartigen separaten System geregelt. Die Pflege ist eine Berufsgruppe innerhalb der multiprofessionellen PPP-Richtlinie. Hinzu kommen deren Nachweisverfahren und der Psych-Personalnachweis.

Ob die Untersuchung diese psychiatriespezifischen Nachweise einbezieht oder im Wesentlichen auf die somatische Pflege zielt, ist bislang offen. Für Kliniken besteht daher derzeit kein unmittelbarer Umstellungsbedarf. Entscheidend wird sein, ob ein künftiges Konzept die multiprofessionelle Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik abbildet und bestehende Doppelmeldungen tatsächlich reduziert.

Quellen

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die Verantwortung für den Inhalt trägt die Redaktion von Psychiatrie-News.de.

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