Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts stößt bei psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften auf Kritik. Die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) sehen den Schutz vertraulicher Behandlungsinformationen gefährdet.
In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 9. September 2026 kritisieren die Fachgesellschaften insbesondere die vorgesehene Differenzierung beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Sie fordern, ärztliche und psychotherapeutische Behandlungsbeziehungen stärker vor nachrichtendienstlichen Zugriffen zu schützen. Dies müsse auch für digital gespeicherte Gesundheitsinformationen einschließlich der elektronischen Patientenakte gelten.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit veränderten Sicherheitsbedrohungen, insbesondere durch Spionage, Sabotage und Cyberangriffe. Zugleich sollen bestehende rechtliche Vorgaben präzisiert und Kontrollmechanismen gestärkt werden.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 erstmals beraten. Am 12. Oktober fand eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Innenausschuss statt. Dabei wurden sowohl die Notwendigkeit verbesserter nachrichtendienstlicher Fähigkeiten als auch grundrechtliche Bedenken diskutiert.
Für Psychiatrie und Psychotherapie ist die Auseinandersetzung besonders relevant, weil vertrauliche Gespräche eine wesentliche Voraussetzung für Diagnostik und Behandlung darstellen. Die Fachgesellschaften befürchten, dass unzureichend geschützte Informationen das Vertrauen von Patientinnen und Patienten beeinträchtigen könnten.
Ob und in welchem Umfang die Forderungen der Fachgesellschaften im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, bleibt offen.