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Wer übernimmt welche Aufgabe, wann wird Unterstützung hinzugezogen und welche Informationen müssen weitergegeben werden? Standard Operating Procedures (SOPs), also standardisierte Arbeitsanweisungen, sollen solche Fragen für wiederkehrende Situationen eindeutig beantworten.
In psychiatrischen Einrichtungen bieten sich dafür beispielsweise Aufnahmeprozesse, Übergaben, das Vorgehen bei Krisen oder die Entlassungsvorbereitung an. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht vor, wesentliche Abläufe einrichtungsspezifisch zu regeln, Verantwortlichkeiten festzulegen und Prozessbeschreibungen regelmäßig zu überprüfen.
Eine praxistaugliche SOP beschreibt Anlass, Ziel, Zuständigkeiten, Handlungsschritte und Dokumentation. Sie legt außerdem fest, wann ärztliche Entscheidungen oder weitere Unterstützung erforderlich sind. Fachliche Grundlage können aktuelle Leitlinien sein. So betont die 2026 aktualisierte S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang unter anderem Deeskalation, Mitarbeiterschulungen und strukturierte Nachbesprechungen kritischer Ereignisse.
Für die Umsetzung empfiehlt sich, SOPs gemeinsam mit den beteiligten Berufsgruppen zu entwickeln, im Alltag zu erproben und leicht zugänglich bereitzustellen. Individuelle Behandlungssituationen und begründete Abweichungen müssen dabei berücksichtigt werden.
Auch aus Steuerungssicht braucht jede SOP ein klares Ziel: Welche Unsicherheit soll sie beseitigen, welche Schnittstelle verbessern oder welches Risiko reduzieren? Überprüfen lässt sich die Umsetzung etwa anhand vollständiger Übergaben, dokumentierter Nachbesprechungen oder wiederkehrender Abweichungen. Entscheidend ist, ob der vereinbarte Ablauf im Arbeitsalltag funktioniert.
Quellen: G-BA: Qualitätsmanagement-Richtlinie – organisatorische Anforderungen an Prozessbeschreibungen und Verantwortlichkeiten; DGPPN: Aktualisierte S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang, 25. Juni 2026 – Empfehlungen zu Deeskalation, Schulungen und Nachbesprechungen.