Rheinland-Pfalz unterstützt Plankrankenhäuser mit einem Hitzesofortprogramm. Für die erste Programmphase stehen einmalig 7,5 Millionen Euro bereit. Am 9. Oktober 2026 gab das Gesundheitsministerium die ersten beiden Bewilligungen über zusammen 140.000 Euro bekannt.
Erste Machbarkeitsstudien werden gefördert
Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Trier erhält 100.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie. Weitere 40.000 Euro gehen an die BDH-Klinik Vallendar für eine Machbarkeitsstudie einschließlich Planungskonzept. Anträge können nach Angaben des Ministeriums seit Anfang September gestellt werden.
Untersucht werden sollen unter anderem der sommerliche Wärmeschutz, die Gebäudehülle sowie die vorhandene Raumluft-, Kälte- und Elektrotechnik. Vorrang sollen passive Maßnahmen wie Sonnenschutz, eine verbesserte Gebäudehülle sowie Dach- und Fassadenbegrünungen haben. Wo aktive Kühlung erforderlich ist, soll sie möglichst mit erneuerbaren Energien verbunden werden.
Förderung in zwei Stufen
In der ersten Stufe finanziert das Land die individuelle Bedarfsermittlung und Machbarkeitsanalyse. Auf dieser Grundlage soll für jeden Standort ein Maßnahmenpaket entwickelt werden. In einer zweiten Stufe können die abgestimmten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Das Land übernimmt die Kosten der Bedarfsermittlung und die baufachlich geprüften förderfähigen Kosten der Umsetzung nach der veröffentlichten Programmbeschreibung zu 100 Prozent im Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung. Betriebs- und Folgekosten bleiben dagegen bei den Krankenhausträgern. Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind von förderfähigen Investitionen abzugrenzen.
Auch für psychiatrische Plankrankenhäuser relevant
Das Programm richtet sich allgemein an Plankrankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sind in den veröffentlichten Informationen nicht ausgeschlossen. Förderfähig ist eine Einrichtung jedoch nicht allein wegen ihres psychiatrischen Versorgungsauftrags, sondern aufgrund ihrer Aufnahme in den Krankenhausplan und eines anerkannten investiven Bedarfs.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist die Trennung entscheidend: Die Investition kann vollständig gefördert werden, während zusätzliche Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten dauerhaft vom Träger zu tragen sind.
Stand 10. Oktober 2026: Das Programm läuft; eine Antragsfrist nennt die veröffentlichte Programmseite nicht.
Quellen: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2026; Hitzesofortprogramm mit Antragsunterlagen.
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