5. November 2026 | Gesundheitspolitik & Recht
Das Bundesgesundheitsministerium konkretisiert seine Planungen für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Personalreserve, zusätzliche Arzneimittelvorräte und ein digitales Lagebild der medizinischen Versorgung.
Bei einem Symposium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr am 2. November 2026 stellte BMG-Staatssekretärin Katja Kohfeld zentrale Eckpunkte des geplanten Gesetzes vor.
Mit einer sogenannten Personalreserve Gesundheit soll ein Pool medizinischer und pflegerischer Fachkräfte aufgebaut werden, der in besonderen Krisenlagen zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden kann. Dazu gehört auch die mögliche Einbindung von Fachkräften im Ruhestand. Gleichzeitig sollen Doppelverplanungen von Personal vermieden werden.
Daneben plant das Bundesgesundheitsministerium strengere Vorgaben zur Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Ein integriertes digitales Gesundheitslagebild soll künftig Informationen über verfügbare Behandlungskapazitäten, Personal, Arzneimittelbestände und kritische Infrastruktur zusammenführen. Dies soll die Versorgungsplanung in Krisenlagen verbessern.
Bedeutung für psychiatrische Krankenhäuser
Für psychiatrische Krankenhäuser könnten insbesondere die Personalverfügbarkeit, die Notfallplanung und die übergreifende Koordination von Behandlungskapazitäten relevant werden. Konkrete zusätzliche Pflichten für psychiatrische Einrichtungen lassen sich aus den bislang vorgestellten Eckpunkten jedoch noch nicht ableiten.
Ein Referentenentwurf liegt nach den bislang öffentlich bestätigten Informationen noch nicht vor. Welche Maßnahmen tatsächlich gesetzlich geregelt werden, bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bericht vom 5. November 2026 über das Symposium vom 2. November 2026.