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PEPP verbindet medizinische Kodierung, Gruppierungslogik und tagesbezogene Bewertungsrelationen. Für eine belastbare Erlösplanung müssen Katalogeffekt, Fallzuordnung, Leistungsentwicklung und Basisentgeltwert getrennt analysiert werden.
Stand: 21. Oktober 2026 · Grundlage sind die veröffentlichten InEK-Unterlagen für 2027.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Ebene | Funktion |
|---|---|
| ICD-10-GM und OPS | Abbildung von Diagnosen, Prozeduren und Behandlungsmerkmalen |
| DKR-Psych | Regeln für die Anwendung der Kodes |
| Definitionshandbuch | Entscheidungslogik für die Zuordnung zu PEPP |
| PEPP-Entgeltkatalog | Bewertungsrelationen sowie ergänzende Entgelte und Zusatzentgelte |
| PEPPV | Abrechnungsbestimmungen des jeweiligen Jahres |
| Grouper | Technische Umsetzung der Gruppierungslogik |
| Basisentgeltwert | Übersetzung der Bewertungsrelationen in krankenhausindividuelle Eurobeträge |
1. PEPP ist Teil eines Budgetsystems
§ 17d KHG verlangt ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem auf Grundlage tagesbezogener Entgelte. Das Gesetz bezeichnet den Einsatzzweck ausdrücklich als Budgetsystem. PEPP strukturiert Leistung und Abrechnung, bestimmt aber nicht allein die Höhe des Krankenhausbudgets.
Der krankenhausindividuelle Gesamtbetrag wird nach § 3 BPflV vereinbart. Der Katalog verteilt das Erlösbudget über Bewertungsrelationen und Basisentgeltwert auf die Behandlungsfälle. Eine sinkende Bewertungsrelation bedeutet deshalb nicht automatisch einen gleich hohen Budgetverlust.
2. So entsteht die abrechenbare PEPP
- Kodierung: Haupt- und Nebendiagnosen, OPS-Kodes und weitere Falldaten werden nach den geltenden Klassifikationen und DKR-Psych dokumentiert.
- Gruppierung: Der Grouper verarbeitet die Falldaten nach der Logik des Definitionshandbuchs.
- Vergütungsklasse: Berechnungstage und Kataloglogik bestimmen die für den Aufenthalt maßgebliche Klasse.
- Bewertung: Bewertungsrelation und Basisentgeltwert ergeben das tagesbezogene Entgelt; weitere Entgelte können hinzukommen.
Die Vergütungsklassen werden nicht wie aufeinanderfolgende Tarifstufen Tag für Tag durchlaufen. Die gesamten abrechenbaren Berechnungstage bestimmen die einheitliche Tagesbewertung des Aufenthalts. Ein Vergleich nur der ersten Klasse kann daher irreführend sein.
3. Unterlagen für das Systemjahr 2027
Das InEK legte den Vertragsparteien am 28. August 2026 eine Entwurfsfassung vor. Katalog und Abrechnungsbestimmungen wurden anschließend auf Bundesebene konsentiert und Mitte Oktober 2026 veröffentlicht.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| PEPP-Katalog 2027 | Bewertungen, Vergütungsklassen und ergänzende Entgelte |
| PEPPV 2027 | Aufnahme, Entlassung, Verlegung, Berechnungstage und Abrechnungsregeln |
| DKR-Psych 2027 | Verbindliche Kodierregeln |
| Definitionshandbuch 2025/2027 | Übergangsgruppierung auf Kodebasis 2025 |
| Zertifizierte Grouper | Technische Gruppierung in KIS und Controllingsystemen |
| Jahresklassifikationen | Endgültige ICD-10-GM- und OPS-Grundlage für 2027 |
4. Bewertungsveränderungen 2026 zu 2027
Die Anlagen 1a und 2a enthalten in beiden Jahren 46 bewertete PEPP mit insgesamt 497 Bewertungspositionen. Die Klassenstruktur bleibt bestehen. Von den verglichenen Positionen steigen 252, während 243 sinken; zwei bleiben unverändert. Diese reine Zählung ist nicht fallzahl- oder taggewichtet.
| Beispiel | 2026 | 2027 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| P003A, Klasse 1 | 1,4349 | 1,5422 | +7,48 % |
| P002Z, Klasse 1 | 2,2619 | 2,3940 | +5,84 % |
| PP04A, Klasse 1 | 1,0266 | 0,9656 | −5,94 % |
| PP04A, Klasse 17 | 0,8142 | 0,7890 | −3,10 % |
| PP04B, Klasse 17 | 0,7617 | 0,7279 | −4,44 % |
| PP14Z, Klasse 1 | 0,8843 | 0,8323 | −5,88 % |
| PP10A, Klasse 1 | 0,9838 | 1,0199 | +3,67 % |
Psychosomatische Leistungen entwickeln sich nicht einheitlich: PP04A, PP04B und PP14Z sinken, PP10A steigt. Entscheidend ist die konkrete Verteilung von Fällen und Berechnungstagen.
5. Vergütungsklassen und Degression
Auch bei unveränderter Klassenanzahl können sich Kurven verschieben. Bei P003B bleibt die Bewertung 2027 über die Klassen 1 bis 7 konstant; 2026 galt dies bis Klasse 6. Bei PK14C beginnt die Absenkung dagegen bereits in Klasse 2 statt in Klasse 3. Solche Änderungen wirken abhängig von der Verweildauerstruktur eines Hauses.
6. Ergänzende Tages- und Zusatzentgelte
Neben den PEPP verändern sich weitere Katalogbestandteile. ET04.02 für intensive Kleinstgruppenbetreuung von Kindern und Jugendlichen steigt beispielsweise von 0,7474 auf 0,8096. ET05.01 für Einzelbetreuung sinkt von 1,1874 auf 1,1479. Bei den bewerteten EKT-Zusatzentgelten steigen sowohl Grund- als auch Sitzungsbetrag.
Diese Bestandteile sollten separat übergeleitet werden. Ihre Mengenentwicklung folgt häufig anderen Treibern als die Grund-PEPP.
7. Änderungen der Gruppierungslogik
Die DKR-Psych 2027 enthalten nach ihrer Einleitung keine inhaltlich geänderte Kodierrichtlinie. Im Definitionshandbuch ändern sich jedoch Kriterien innerhalb bestehender PEPP. Damit kann sich die Fallzuordnung trotz stabiler Klassenstruktur verändern.
| Bereich | Änderung im Übergangshandbuch 2025/2027 |
|---|---|
| PA02A, PA03A, PA04A | B18.2 wird als zusätzliches Nebendiagnosekriterium berücksichtigt. |
| PA02B | F13.4 erhält ein eigenes Kriterium; die Tabelle psychotischer Störungen wird um F13.5 ergänzt. |
| PA04B | O99.3 wird als zusätzliches Nebendiagnosekriterium berücksichtigt. |
| PA15A | Zusätzlicher Zuordnungsweg über PA15B mit F07.2, G20.21 oder Dekubitus Grad 3/4. |
| Multiple Sklerose | G35.9 entfällt aus den Tabellen „Multiple Sklerose (II)“, unter anderem relevant für PP04A. |
Eine Diagnose führt nicht isoliert zu einer PEPP. Entscheidend bleibt der vollständige Entscheidungsweg. Präzisere Kodierung setzt eine entsprechende medizinische Dokumentation voraus.
8. Vier Effekte getrennt auswerten
| Effekt | Messmethode |
|---|---|
| Katalogeffekt | Dieselben Fälle und Berechnungstage mit den Bewertungen 2026 und 2027 bewerten. |
| Gruppierungseffekt | Dieselben Falldaten mit beiden Grouperversionen gruppieren. |
| Leistungseffekt | Fallzahl, Verweildauer, Diagnosen und Behandlungsintensität separat betrachten. |
| Preiseffekt | Basisentgeltwert und vereinbarte Zusatzentgelte berücksichtigen. |
Erst die Verbindung dieser vier Ebenen ergibt eine belastbare Erlösprognose. Eine pauschale Fortschreibung des Vorjahres reicht nicht.
9. Umsetzungscheckliste 2027
- KIS, Grouper und Kodiersoftware auf Version und Zertifizierung prüfen.
- Testfälle für Psychosomatik, Suchterkrankungen, organische Störungen und komplexe Begleiterkrankungen definieren.
- Fallbestand 2026 parallel mit beiden Katalog- und Grouperständen rechnen.
- Abweichungen nach Fall, Berechnungstag, PEPP, Klasse und Organisationseinheit auswerten.
- Zusatzentgelte und ergänzende Tagesentgelte separat überleiten.
- Medizincontrolling, Budgetverhandlung und Finanzplanung auf einen gemeinsamen Datenstand bringen.
- Endgültige Jahresunterlagen gegenüber dem Übergangsgrouper nochmals abgleichen.
Arbeitshilfe: PEPP-Veränderungen selbst berechnen
Arbeitshilfe · Stand: 28. Oktober 2026
Das folgende vereinfachte Beispiel verwendet ausschließlich fiktive Werte. Es zeigt die Überleitung der rechnerischen PEPP-Abrechnung, keine Prognose für eine bestimmte PEPP und keinen zusätzlichen Budgetanspruch. Zusatzentgelte, ergänzende Tagesentgelte, Zu-/Abschläge und Ausgleiche bleiben im Beispiel außen vor.
Ausgangspunkt: 1.000 Berechnungstage × durchschnittliche, taggewichtete Bewertungsrelation 1,00 × Basisentgeltwert 300 Euro = 300.000 Euro. Im echten Fallbestand werden die Berechnungstage jedes Falls mit seiner nach Katalog und Abrechnungsregeln maßgeblichen Tagesbewertung gewichtet; ein ungewichteter PEPP-Mittelwert genügt nicht.
| Rechenschritt | Veränderte Annahme | Rechnung | Erlös | Effekt gegenüber dem vorigen Schritt |
|---|---|---|---|---|
| Ausgangswert | 1.000 Tage; mittlere BR 1,00; BEW 300 € | 1.000 × 1,00 × 300 € | 300.000 € | – |
| 1. Katalogeffekt | Dieselben Fälle, Klassen und Tage; neue mittlere BR 0,97 | 1.000 × 0,97 × 300 € | 291.000 € | −9.000 € |
| 2. Gruppierungseffekt | Dieselben Falldaten; nach neuer Gruppierungslogik mittlere BR 0,98 | 1.000 × 0,98 × 300 € | 294.000 € | +3.000 € |
| 3. Leistungseffekt | 1.100 Tage bei unveränderter mittlerer BR 0,98 | 1.100 × 0,98 × 300 € | 323.400 € | +29.400 € |
| 4. Preiseffekt | BEW steigt auf 309 € | 1.100 × 0,98 × 309 € | 333.102 € | +9.702 € |
Die vier Schritte ergeben zusammen +33.102 Euro beziehungsweise +11,03 Prozent. Die Zerlegung ist an diese Reihenfolge gebunden: Werden Preise und Mengen in anderer Reihenfolge verändert, verschiebt sich die Zuordnung von Wechselwirkungen. Deshalb die Berechnungsmethode im Bericht festhalten.
Wichtig für die Budgetplanung: Ein höherer rechnerischer Abrechnungswert ist nicht gleichbedeutend mit einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Gesamtbetrags. Basisentgeltwert, Budgetvereinbarung und mögliche Mehr-/Mindererlösausgleiche müssen in einer eigenen Überleitung berücksichtigt werden.
- Eine Fallliste mit pseudonymisierter Fallkennung, Berechnungstagen, alter/neuer PEPP, alter/neuer Klasse, Tagesbewertung und Organisationseinheit erstellen.
- Für den reinen Katalogeffekt Fallbestand, Gruppierung, Tage und Basisentgeltwert konstant halten.
- Für den Gruppierungseffekt dieselben geeigneten Falldaten mit den verglichenen zertifizierten Grouperständen verarbeiten; Kodebasis und Übergangsgrouper dokumentieren.
- Leistungsänderungen nach Fallzahl, Verweildauer und Fallmix auflösen. Die konstante mittlere BR im Beispiel ist nur eine vereinfachende Annahme.
- Zusatzentgelte und ergänzende Tagesentgelte separat rechnen; abschließend die Summe mit Finanzbuchhaltung, Budgethochrechnung und Liquiditätsplanung abstimmen.
Originalquellen: InEK: Katalog 2027 · InEK: Abrechnungsbestimmungen · § 3 BPflV · § 8 BPflV. Die Berechnung ist eine redaktionelle Arbeitshilfe.
10. Originalquellen
- InEK: PEPP-Entgeltsystem 2027
- InEK: PEPP-Entgeltkatalog 2027
- InEK: Abrechnungsbestimmungen 2027
- InEK: Definitionshandbuch 2025/2027
- InEK: DKR-Psych 2027
- § 17d KHG
- § 8 BPflV – Berechnung der Entgelte
Vertiefende Beiträge
- Ausführlicher Katalogvergleich 2026/2027
- DKR-Psych und Definitionshandbuch 2027
- Übergangsgrouper 2027
- Planung im Blindflug
Hinweis: Für verbindliche Entscheidungen sind die jeweils aktuellen amtlichen Fassungen maßgeblich.
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Weitere Fachbeiträge und Originalquellen
NUB-PEPP: Fristenhinweis 2026
NUB-PEPP 2027 – Frist und Originalquellen: Anfragen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 Abs. 4 BPflV müssen bis zum Ablauf des 31. Oktober 2026 über das InEK-Datenportal erfolgreich eingereicht sein. Das Verfahren wurde am 1. September 2026 eröffnet. Ein gespeicherter Entwurf genügt nicht; der Übermittlungsstatus muss kontrolliert werden. Erfolgt die Prüfung der erfolgreichen Übermittlung erst nach Ablauf des 2. November, gilt die Anfrage nach den InEK-Verfahrenseckpunkten als nicht gestellt. Die Prüfergebnisse sollen grundsätzlich bis zum 31. Januar 2027 vorliegen. Verfahrenseckpunkte 2027 · Anfrageformular und Anleitung. Fristenhinweis für das Anfragejahr 2026; für Folgejahre sind die jeweils aktuellen InEK-Angaben maßgeblich.