Angst- und Panikstörungen: Stellungnahmefrist zur EFT-Bewertung endet am 11. November

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nimmt noch bis zum 11. November 2026, 12 Uhr, Stellungnahmen zu seinem vorläufigen ThemenCheck-Bericht über die „Emotional Freedom Technique“ (EFT) entgegen. Der Bericht wurde am 14. Oktober veröffentlicht und untersucht Nutzen und Risiken des Verfahrens bei Angst- und Panikstörungen.

Bei EFT werden bestimmte Körperpunkte beklopft, während sich Betroffene auf belastende Gedanken oder Gefühle konzentrieren. Der vorläufige Bericht beschreibt für einzelne untersuchte Erkrankungen Hinweise auf kurzfristige Verbesserungen. Insgesamt bewerten die Autoren die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz jedoch als gering: Die Studien sind klein, weisen ein hohes Verzerrungspotenzial auf und liefern nur begrenzt längerfristige Ergebnisse. Gegenüber kognitiver Verhaltenstherapie beziehungsweise EMDR ergaben sich in den untersuchten Vergleichen keine Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Nutzen.

Stellungnahmen müssen über das Onlineformular des IQWiG unter Verwendung der bereitgestellten Vorlage eingereicht werden. Einsendungen per E-Mail oder Post werden nicht akzeptiert. Die Anhörung kann zu Änderungen am Bericht führen.

Einordnung: Die vorläufigen Ergebnisse rechtfertigen keine pauschale Empfehlung der Methode. Für die Versorgung sind insbesondere die unsichere Langzeitwirkung und die Grenzen der bisherigen Studien zu beachten.

Quellen: IQWiG: Projekt T25-01 und Stellungnahmeverfahren; Vorläufiger ThemenCheck-Bericht, Version 1.0 vom 13. Oktober 2026.

Redaktion Psychiatrie-News.de · Erstellt mit KI-Unterstützung und redaktionell geprüft.

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