Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals einen gemeinsamen europäischen klinischen Bewertungsbericht in ein nationales Verfahren zur frühen Nutzenbewertung eines Arzneimittels einbezogen. Der Beschluss vom 5. November 2026 betrifft den Wirkstoff Tovorafenib.
Mit der europäischen HTA-Verordnung werden gemeinsame klinische Bewertungen neuer Gesundheitstechnologien schrittweise eingeführt. Die sogenannten Joint Clinical Assessments (JCA) sollen die wissenschaftliche Bewertung auf europäischer Ebene vereinheitlichen und Doppelarbeit reduzieren.
Beim Wirkstoff Tovorafenib, der zur Behandlung bestimmter niedriggradiger Gliome eingesetzt wird, berücksichtigte der G-BA erstmals einen solchen europäischen Bericht in seiner Entscheidung nach § 35a SGB V.
Für das Arzneimittel konnte der G-BA das Ausmaß des patientenrelevanten Zusatznutzens nicht quantifizieren. Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 5. November 2026 abgeschlossen; der Beschluss trat an diesem Tag in Kraft.
Die europäische Bewertung ersetzt die nationale Entscheidung über den Zusatznutzen nicht. Für die psychiatrische Arzneimittelversorgung ist das Verfahren zunächst von grundsätzlicher Bedeutung, weil auch künftige Bewertungen entsprechender Wirkstoffe von der europäischen Zusammenarbeit betroffen sein können. Tovorafenib selbst ist ein onkologisches Arzneimittel.
Quellen: G-BA: Pressemitteilung vom 5. November 2026; G-BA: Beschluss zu Tovorafenib; G-BA: Nutzenbewertungsverfahren.
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