Weniger doppelte Nachweise: Ein kleiner Schritt für eine große Aufgabe

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Die Krankenhausbranche fordert seit Jahren weniger Bürokratie. Ein aktueller Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zeigt, wo konkrete Entlastung ansetzen könnte: Informationen, die Behörden bereits vorliegen, sollen Krankenhäuser nicht erneut nachweisen müssen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf der überarbeiteten LOPS-Richtlinie fordert die AWMF einen Datenaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und Medizinischem Dienst. Konkret geht es um Nachweise für Röntgen-, CT- und MRT-Geräte sowie zur Teleradiologie.

Der Vorschlag betrifft einen begrenzten Bereich. Er steht jedoch für einen Ansatz, der über einzelne Gerätenachweise hinaus Bedeutung hat: Vorhandene Informationen nutzen, statt Beschäftigte erneut mit ihrer Zusammenstellung zu beauftragen.

Auch psychiatrische Einrichtungen sind über die OPS-Strukturprüfungen von der LOPS-Richtlinie betroffen. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund werden bereits vorliegende Unterlagen aus anderen Prüfungen abgeglichen. Die von der AWMF vorgeschlagene Einbeziehung behördlicher Daten würde diesen Ansatz bei Gerätenachweisen erweitern.

Mit solchen Vorschlägen verbindet sich die Hoffnung, dass der Bürokratieabbau im Krankenhauswesen schrittweise konkreter wird und mehr Zeit für Versorgung und betriebliche Aufgaben bleibt. Ob daraus eine spürbare Entlastung für die Branche entsteht, hängt von der Umsetzung und weiteren Vereinfachungen ab.

Die AWMF veröffentlichte ihre Stellungnahme am 22. Oktober 2026. Eine entsprechende Änderung der Nachweispflichten ist noch nicht beschlossen.

Quellen: AWMF: Stellungnahme zum Entwurf der LOPS-Richtlinie, Dokumentstand 19.10.2026 · AWMF: Veröffentlichung am 22.10.2026 · MD Bund: Prüfverfahren und Nutzung vorhandener Unterlagen · LOPS-Richtlinie: Anlage 6, psychiatrische OPS-Strukturmerkmale


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