Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Bund plant eigenständige Bedarfsplanung

Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht eine eigenständige Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor. Damit soll der spezifische Versorgungsbedarf junger Menschen künftig besser berücksichtigt werden.

Das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) sieht vor, die bisherige gemeinsame Bedarfsplanung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche durch eine eigenständige Planung für junge Menschen zu ergänzen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf am 3. November 2026 vorgelegt.

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt das Vorhaben. Sie verbindet damit die Erwartung, dass psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche künftig schneller Zugang zu wohnortnaher psychotherapeutischer Behandlung erhalten.

Für die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung ist insbesondere die Schnittstelle zwischen ambulanter Behandlung und kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen relevant. Ob die Neuregelung tatsächlich zusätzliche Behandlungskapazitäten schafft, hängt von ihrer weiteren Ausgestaltung und Umsetzung ab.

Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Stadium des Referentenentwurfs. Die vorgesehenen Änderungen sind nicht geltendes Recht.

Quellen: BMG: Referentenentwurf HiB, Stand 3. November 2026; Bundespsychotherapeutenkammer, 6. November 2026.

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