Krankenhausfinanzierung: Bund erläutert Unterschiede zwischen Transformationsfonds und Vorhaltevergütung

6. November 2026 | Krankenhausfinanzierung

Die Bundesregierung hat die unterschiedlichen Finanzierungszwecke des Krankenhaustransformationsfonds und der mit der Krankenhausreform eingeführten Vorhaltevergütung erläutert. Hintergrund ist eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, über die der Bundestag am 3. November 2026 informierte.

Investitionen und Betriebskosten getrennt

Die Vorhaltevergütung ist Bestandteil der laufenden Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Der Krankenhaustransformationsfonds dient dagegen der Förderung strukturverändernder Investitionen.

Für die Jahre 2026 bis 2035 ist einschließlich der erforderlichen Kofinanzierung durch die Länder ein Fördervolumen von insgesamt 50 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Bundesregierung verweist damit auf die grundsätzliche Trennung zwischen der Finanzierung des Krankenhausbetriebs und der Investitionsfinanzierung.

Bedeutung für psychiatrische Einrichtungen

Die Vorhaltevergütung der allgemeinen Krankenhausreform ist nicht mit dem Finanzierungssystem psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gleichzusetzen. Diese werden grundsätzlich nach den besonderen Regelungen des Psych-Entgeltsystems finanziert.

Für die Krankenhaussteuerung bleibt die Unterscheidung wesentlich: Investitionsförderung stellt keine dauerhafte Finanzierung zusätzlicher Personal- oder Betriebskosten dar.

Quelle: Deutscher Bundestag, Meldung vom 3. November 2026, Bundestagsdrucksache 21/8851.

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