Pflegereform: Bundestag berät umfassende Neuordnung der Pflegeversicherung

6. November 2026 | Gesundheitspolitik

Der Deutsche Bundestag hat sich am 5. November 2026 in erster Lesung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung befasst. Die Reform soll die Soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Versorgung stärker auf Prävention, Rehabilitation und häusliche Pflege ausrichten.

Neue Leistungsbudgets vorgesehen

Der Gesetzentwurf sieht eine Neuordnung der bisherigen Pflegeleistungen vor. Unter anderem sollen ein ambulantes Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget eingeführt werden.

Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige ist zudem ein Anspruch auf Pflegebegleitung vorgesehen. Ein digitales Pflege-Cockpit soll Informationen, Anträge und die Suche nach Versorgungsangeboten vereinfachen.

Gleichzeitig sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung geplant. Dazu gehören Veränderungen einzelner Leistungsansprüche und bei den Versicherungsbeiträgen.

Gesetzgebungsverfahren läuft

Der Gesetzentwurf trägt die Bundestagsdrucksachennummer 21/8869. Der Gesundheitsausschuss hat für den 25. November 2026 eine Sachverständigenanhörung vorgesehen.

Die Regelungen sind noch nicht beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen teilweise ab 2027 wirksam werden.

Für psychiatrische Einrichtungen ergeben sich daraus zunächst keine unmittelbaren Änderungen der stationären Krankenhausvergütung. Mittelbare Auswirkungen sind insbesondere an den Schnittstellen zur ambulanten Pflege und zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen möglich.

Quellen: Deutscher Bundestag, Gesetzgebungsverfahren; Bericht des Gesundheitsausschusses vom 4. November 2026.

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