5. November 2026 | Gesundheitspolitik & Recht
Das Bundesgesundheitsministerium will bürokratische Verfahren im Gesundheitswesen vereinfachen. Ein Referentenentwurf vom 3. November 2026 sieht unter anderem Änderungen bei psychotherapeutischen Kurzzeittherapien und Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor.
Für psychotherapeutische Kurzzeittherapien soll das bislang zweistufige Antragsverfahren durch ein einstufiges Verfahren ersetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die entsprechenden Regelungen anpassen. Zusätzlich ist vorgesehen, das psychotherapeutische Antrags- und Gutachterverfahren zu digitalisieren.
Weitere Änderungen betreffen Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Verordnungen. Hier soll eine Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro eingeführt werden. Außerdem sollen Mehrfachmeldungen im Rahmen der Qualitätssicherung durch eine stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten reduziert werden.
KBV fordert weitergehende Entlastungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt Teile des Entwurfs, hält die Entlastungen jedoch für nicht ausreichend. Sie fordert insbesondere, die Geringfügigkeitsgrenze auf einzelne Ärztinnen und Ärzte statt auf die gesamte Betriebsstätte zu beziehen und auch auf Abrechnungsprüfungen auszuweiten.
Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht geltendes Recht. Das Gesetz befindet sich im Stadium des Referentenentwurfs. Die konkrete Ausgestaltung kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Referentenentwurf zum Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz vom 3. November 2026; KBV, Mitteilung vom 5. November 2026.