Der Sächsische Landtag hat am 4. November 2026 das Landesgesetz zur Umsetzung der neuen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Es legt insbesondere die zuständigen Behörden fest. Nach Angaben des Sozialministeriums kann die Ausbildung 2027 starten, an einzelnen Standorten bereits zum 1. März.
Die bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung dauert regulär 18 Monate. Verkürzungen sind möglich; dabei können auch Kenntnisse aus einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Pflegefachkraftausbildung berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Die Refinanzierung der Ausbildungskosten für Einrichtungen und Pflegeschulen ist über den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe vorgesehen. Dieser übernimmt bereits entsprechende Aufgaben für die Pflegefachkraftausbildung.
Quelle: Sächsisches Sozialministerium, 4. November 2026 – Mitteilung zum Landtagsbeschluss, zum vorgesehenen Ausbildungsbeginn und zur Finanzierung.
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