44 Forschungsanträge zur Weiterentwicklung der ambulanten psychiatrischen Versorgung

Wie kann die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung stärker am tatsächlichen Behandlungsbedarf ausgerichtet werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Forschungsschwerpunkts des Innovationsfonds. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 23. Oktober 2026 mitteilte, wurden hierzu 44 Förderanträge eingereicht.

Damit verzeichnete das Thema die meisten Anträge unter den vier ausgeschriebenen themenspezifischen Forschungsschwerpunkten.

Großes Interesse an psychiatrischer Versorgungsforschung

Insgesamt gingen bis zum Ablauf der Antragsfrist am 20. Oktober 2026 bundesweit 240 Anträge für Versorgungsforschung ein. Davon entfielen 121 auf themenspezifische Förderbekanntmachungen und 119 auf den themenoffenen Bereich.

Der Forschungsschwerpunkt zur bedarfsorientierten Steuerung der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung erreichte mit 44 Anträgen die höchste Beteiligung unter den vier spezifischen Themenfeldern.

Versorgung bedarfsgerechter organisieren

Hinter dem Forschungsschwerpunkt steht die Frage, wie psychisch erkrankte Menschen entsprechend ihrem individuellen Behandlungsbedarf versorgt werden können. Dabei spielen insbesondere die Koordination verschiedener Angebote, regionale Versorgungsstrukturen und vorhandene Behandlungskapazitäten eine Rolle.

Auch für psychiatrische Krankenhäuser und ihre Institutsambulanzen könnten die künftigen Forschungsergebnisse interessant werden. Diese übernehmen insbesondere bei schwer und chronisch psychisch erkrankten Menschen wichtige Aufgaben in der ambulanten Behandlung und an den Übergängen zwischen verschiedenen Versorgungsformen.

Welche konkreten Ansätze die eingereichten Projekte verfolgen und ob daraus Veränderungen für die Regelversorgung entstehen, ist derzeit offen.

Förderentscheidungen im Mai 2027

Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich am 21. Mai 2027 entscheiden, welche Projekte gefördert werden.

Die hohe Zahl der Anträge unterstreicht das wissenschaftliche Interesse an der Weiterentwicklung der ambulanten psychiatrischen Versorgung. Aussagen über die Wirksamkeit neuer Steuerungsansätze lassen sich daraus noch nicht ableiten.

Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2026.

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