DGPPN fordert verbindliche Standards für KI in der Psychiatrie

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) fordert verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Grundlage ist ein am 3. November 2026 vorgestelltes Positionspapier.

Nach Einschätzung der Fachgesellschaft bietet KI Potenziale für Diagnostik, Therapie und administrative Prozesse. Digitale Anwendungen könnten große Datenmengen auswerten, Hinweise auf drohende psychische Krisen liefern oder Fachkräfte bei Dokumentationsaufgaben entlasten.

Gleichzeitig warnt die DGPPN vor dem ungeregelten Einsatz allgemeiner Sprachmodelle wie ChatGPT. Diese seien nicht speziell für die Behandlung psychischer Erkrankungen entwickelt worden. Bei therapeutischen Anwendungen müssten Sicherheit, Wirksamkeit und Nutzen für die Betroffenen nachgewiesen sein.

Die Fachgesellschaft fordert deshalb verbindliche Standards, die die europäische KI-Verordnung berücksichtigen und sich an etablierten Verfahren der Medizinprodukteregulierung orientieren. Weitere zentrale Voraussetzungen seien Datenschutz und Transparenz. Patientinnen und Patienten müssten erkennen können, wann sie mit KI interagieren.

Für psychiatrische Einrichtungen unterstreicht das Positionspapier die Bedeutung einer differenzierten Bewertung von KI-Anwendungen. Insbesondere ist zwischen administrativer Unterstützung und dem Einsatz zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken zu unterscheiden.

Quelle: DGPPN – Positionspapier „Einsatz von KI in Psychiatrie und Psychotherapie“ (November 2026).

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