Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 die aktualisierte IQTIG-Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 beschlossen. Die Änderungen betreffen zwar nicht unmittelbar die Mindestpersonalvorgaben der PPP-RL selbst, haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ihre Personalausstattung künftig dokumentieren, nachweisen und übermitteln müssen. (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Vom Excel-Nachweis zur strukturierten Datenerhebung
Mit Einführung der IQTIG-Spezifikation wurde das Nachweisverfahren grundlegend modernisiert. Während in den vergangenen Jahren viele Meldungen noch über Servicedokumente und Excel-basierte Verfahren erfolgten, erfolgt die reguläre Jahresmeldung mittlerweile über spezifikationskonforme Softwarelösungen. Die neue Spezifikation für 2027 entwickelt dieses Verfahren weiter und konkretisiert zahlreiche technische und fachliche Anforderungen. (IQTIG)
Für die Einrichtungen bedeutet dies vor allem eines: Die Qualität der zugrunde liegenden Personal- und Leistungsdaten wird künftig noch stärker in den Fokus rücken.
Nachtdienst rückt stärker in den Mittelpunkt
Besonders auffällig ist die deutlich detailliertere Erfassung der pflegerischen Personalausstattung im Nachtdienst.
Die Spezifikation verlangt künftig unter anderem Angaben zu:
- Anzahl der Nachtdienste
- tatsächlicher Besetzung im Nachtdienst
- Anzahl vollstationärer Betten
- Anteil intensiv behandelter Patientinnen und Patienten
- erfüllten Nachtdienstvorgaben
- durchschnittlicher Besetzung pro Nacht
Damit wird der Nachtdienst faktisch zu einem eigenständigen Prüfbereich innerhalb der PPP-RL-Dokumentation.
Für viele Kliniken dürfte dies organisatorische Anpassungen erforderlich machen. Dienstplan- und Zeiterfassungssysteme müssen künftig belastbare und auswertbare Daten für die PPP-RL liefern können.
Höhere Anforderungen an die Personalzuordnung
Die neue Spezifikation bildet verschiedene Anrechnungsmöglichkeiten deutlich differenzierter ab.
Gesondert ausgewiesen werden müssen künftig beispielsweise:
- Fachkräfte anderer PPP-RL-Berufsgruppen
- Fachkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis
- Fach- und Hilfskräfte aus nicht in der PPP-RL genannten Berufsgruppen
- weitere zulässige Anrechnungstatbestände
Dadurch steigt die Transparenz, gleichzeitig aber auch der Dokumentationsaufwand.
Krankenhäuser werden künftig genauer nachweisen müssen, warum bestimmte Mitarbeitende auf einzelne Berufsgruppen angerechnet werden und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgt.
StäB bleibt ein Sonderfall
Auch die stationsäquivalente Behandlung (StäB) bleibt in der Datenerhebung ein eigenständiger Bereich.
Die Spezifikation sieht weiterhin vor, dass das eingesetzte Personal gesondert ausgewiesen wird. Für einzelne Berechnungsgrößen wie Mindestvorgaben oder Umsetzungsgrade gelten weiterhin besondere Regelungen.
Für Kliniken mit StäB-Angeboten bleibt daher eine saubere organisatorische und personelle Trennung zwischen stationären und stationsäquivalenten Leistungen unverzichtbar.
Qualifikationen werden genauer erfasst
Die Anforderungen an die Dokumentation der Personalqualifikation werden weiter ausgebaut.
Insbesondere für folgende Berufsgruppen sieht die Spezifikation detailliertere Angaben vor:
- Sozialdienst
- Sozialpädagogik
- Heilpädagogik
- Spezialtherapien
- Genesungsbegleitung
Gerade bei multiprofessionellen Behandlungsteams gewinnt damit die korrekte Stammdatenpflege im Personalwesen weiter an Bedeutung.
Mehr Planungssicherheit – aber wenig Zeit
Positiv ist, dass der G-BA weiterhin an dem Grundsatz festhält, unterjährige Spezifikationsänderungen möglichst nicht zu verschärfen. Neue Pflichtfelder oder zusätzliche Prüfregeln sollen grundsätzlich nicht während eines laufenden Erfassungsjahres eingeführt werden. Dadurch erhalten Kliniken und Softwarehersteller mehr Planungssicherheit. (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Gleichzeitig bleibt der Zeitplan ambitioniert. Zwischen Veröffentlichung der endgültigen Spezifikation und Beginn des Erfassungsjahres 2027 liegen nur wenige Monate. Viele Einrichtungen werden daher bereits jetzt mit ihren Softwareanbietern prüfen müssen, ob die erforderlichen Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können.
Was Kliniken jetzt tun sollten
Die Änderungen der IQTIG-Spezifikation zeigen deutlich, wohin die Entwicklung der PPP-RL geht: weg von pauschalen Jahresmeldungen und hin zu einer immer detaillierteren, datenbasierten Prüfung der tatsächlichen Personalausstattung.
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sollten daher frühzeitig:
- ihre Datenquellen überprüfen,
- die Nachtdienstdokumentation analysieren,
- Anrechnungstatbestände verbindlich definieren,
- die Personalstammdaten bereinigen und
- Testläufe mit ihren Softwareanbietern durchführen.
Wer erst Anfang 2027 mit der Umsetzung beginnt, dürfte erhebliche Schwierigkeiten bekommen, die Anforderungen vollständig und revisionssicher zu erfüllen.
Fazit
Die Änderungen der IQTIG-Spezifikation 2027 sind auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich markieren sie jedoch einen weiteren Schritt hin zu einer deutlich strengeren und datengetriebenen Überwachung der PPP-RL-Vorgaben. Für psychiatrische und psychosomatische Kliniken wird die Qualität der Dokumentation zunehmend genauso wichtig wie die tatsächliche Personalausstattung selbst. Die kommenden Monate sollten daher genutzt werden, um Prozesse, Stammdaten und IT-Systeme rechtzeitig auf die Anforderungen des Erfassungsjahres 2027 vorzubereiten. (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Autor: Redaktion Psychiatrie-News.de
Stand: Juni 2026.