Bundeskabinett beschließt Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

5. November 2026 | Gesundheitspolitik und Suchtmedizin

Das Bundeskabinett hat am 4. November 2026 den Entwurf einer Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Die geplante Neuregelung betrifft die Verschreibung, Abgabe und Dokumentation von Betäubungsmitteln und soll unter anderem die Voraussetzungen für elektronische Betäubungsmittelrezepte schaffen.

Der zugrunde liegende Referentenentwurf stammt vom 17. Juni 2026. Im Rahmen der Verbändeanhörung hatten zahlreiche Fachgesellschaften und Organisationen Stellung genommen.

Bedeutung für psychiatrische Einrichtungen

Für die psychiatrische Versorgung sind insbesondere die Regelungen zur substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen sowie zum Umgang mit Betäubungsmitteln in Krankenhäusern relevant.

Diskutiert wurde unter anderem, ob Einrichtungen der teilstationären und stationsäquivalenten Behandlung Betäubungsmittel für behandlungsfreie Zeiten unmittelbar an Patienten überlassen dürfen. Fachverbände hatten hierzu zusätzliche rechtliche Klarstellungen gefordert.

Weitere Umsetzung steht aus

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Neufassung noch nicht geltendes Recht. Der weitere Verfahrensverlauf bleibt abzuwarten. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung gelten die bisherigen Vorschriften.

Quellen: Bundesregierung: Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 4. November 2026; BMG: Verordnungsverfahren zur BtMVV; geltende BtMVV.

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