Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 im ersten Teil der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wies am 3. November 2026 auf den entsprechenden Verfahrensstand hin.
Der zugrunde liegende Beschluss stammt vom 16. Juli 2026. Das Inkrafttreten ist an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger geknüpft. Die DeQS-RL regelt grundlegende Anforderungen an die datengestützte Qualitätssicherung sowie ergänzende Bestimmungen für einzelne Verfahren.
Für psychiatrische Einrichtungen ist die Abgrenzung wichtig: Diese Mitteilung betrifft die DeQS-RL und ist keine Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Konkrete Auswirkungen auf die psychiatrische Versorgung sind gesondert zu prüfen.
Quelle: G-BA, Beschluss vom 16. Juli 2026; Verfahrensstand 3. November 2026.